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   OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17   

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OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17 (https://dejure.org/2018,36137)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17 (https://dejure.org/2018,36137)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 2 LB 228/17 (https://dejure.org/2018,36137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BBG § 22; BBG § 22 Abs 2; BGB § 839 Abs 3; GG Art 33 Abs 2
    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung - adäquate Kausalität; Beförderung; Deutsche Post AG; Erprobung; gebündelte Dienstposten; Kausalzusammenhang; Schadensersatz wegen Nichtbeförderung; Überhangbeamter; unterbliebene Beförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen unterlassener Beförderung; Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und infolge der unterbliebenen Beförderung entstandenem Schaden bei Übertragung des höherbewerteten Dienstpostens oder Arbeitspostens gegenüber dem Beamten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adäquate Kausalität; Beförderung; Deutsche Post AG; Erprobung; gebündelte Dienstposten; Kausalzusammenhang; Schadensersatz wegen Nichtbeförderung; Überhangbeamter; unterbliebene Beförderung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen unterlassener Beförderung; Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und infolge der unterbliebenen Beförderung entstandenem Schaden bei Übertragung des höherbewerteten Dienstpostens oder Arbeitspostens gegenüber dem Beamten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung eines Beamten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben soll nur derjenige Schadensersatz erhalten, der sich in gehörigem und ihm zumutbarem Maß für seine eigenen Belange eingesetzt und damit den Schaden abzuwenden versucht hat (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19/17 -, Rn. 24, juris).

    Der zu Unrecht nicht einbezogene und nicht ausgewählte Bewerber kann Schadensersatz für die Verletzung seines Rechts aus Artikel 33 Abs. 2 GG nur dann beanspruchen, wenn er sich bemüht hat, den eingetretenen Schaden dadurch abzuwenden, dass er rechtliche Schritte im Vorfeld der absehbaren Auswahlentscheidung - durch Erkundigung und Rüge der Nichteinbeziehung in den Bewerberkreis und der Nichtauswahl - oder nach deren Ergehen - durch die Beantragung von Primärrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO - eingeleitet hat (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19/17 -, Rn. 25, juris).

    Nach der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung hat jedoch ein an seinem beruflichen Fortkommen interessierter Beamter zusätzlich die Obliegenheit, sich bereits im Vorfeld - sofern ihm ein regelmäßig praktiziertes jährliches Beförderungsverfahren jedenfalls in den Grundzügen bekannt ist - ggf. über weitere Einzelheiten dieses Verfahrens zu erkundigen, seine Nichteinbeziehung in den zur Beförderung in Aussicht genommenen Personenkreis sowie in die Auswahlentscheidung zu rügen und gegen die drohende Ernennung Anderer mit Mitteln des vorläufigen Rechtsschutzes vorzugehen (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19/17 -, Rn. 28, juris).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Hat eine schuldhafte Verletzung der Auslesekriterien durch den Dienstherrn adäquat kausal zu einem Schaden des Beamten geführt, so kann dies einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333 -348, Rn. 27, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 -110, Rn. 36, zit. nach juris, sowie BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f., vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Daneben berücksichtigen sie aber auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung dieser Vorschriften (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51/86 -, BVerwGE 80, 123 -126, Rn. 23, zit. nach juris).

    Der Dienstherr kann in diesen Fällen wegen der schuldhaften Verletzung einer eigenen, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelnden (quasivertraglichen) Verbindlichkeit in Anspruch genommen werden (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 51/86 -, BVerwGE 80, 123 -126, Rn. 23).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Für die Haftung des Dienstherrn auf Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus dem Beamtenverhältnis gilt der in § 276 BGB geregelte allgemeine Verschuldensmaßstab des Bürgerlichen Rechts (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36/04 -, Rn. 24, juris).

    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36/04 -, Rn. 25, juris).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333 -348, Rn. 27, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 -110, Rn. 36, zit. nach juris, sowie BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f., vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Arbeitsposten der Bewertung E 8 bei der Deutschen Post AG umfassten die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13, so dass auf einem derart gebündelten Arbeitsposten grundsätzlich eine Beförderung ohne Funktionswechsel möglich war (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333 -348, Rn. 27, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 -110, Rn. 36, zit. nach juris, sowie BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f., vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333 -348, Rn. 27, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 -110, Rn. 36, zit. nach juris, sowie BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f., vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12/14 -, BVerwGE 151, 333 -348, Rn. 27, zit. nach juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37/04 -, BVerwGE 124, 99 -110, Rn. 36, zit. nach juris, sowie BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 42 f., vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 45 und vom 01. April 2004 - 2 C 26/03 -, Rn. 18, juris, m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 , juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17
    Dieser im Vergleich zum im Wege des Konkurrentenstreitverfahrens verfolgten Primärrechtsschutz strengere Kausalitätsmaßstab ist mit Blick auf Artikel 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 - juris, Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 44.14

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Vergleichbarkeit, unterschiedlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 6 B 1135/17

    Eilantrag eines Beamten auf die Freihaltung mehrerer Beförderungsstellen i.R.d.

  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

  • OVG Bremen, 20.11.2019 - 2 LC 63/18

    Verwendungszulage - Beförderungsreife; Dienstpostenbewertung;

    Vielmehr liegt es nahe, dass, wenn die Besoldungsgruppe einmal falsch in die Personaldatenbank eingegeben worden ist, sich dieser Fehler in einer Vielzahl von Schriftstücken fortsetzt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17, juris Rn. 59).

    Demzufolge besitzt weder eine richtige noch eine - wie vorliegend - falsche Eintragung eine Regelungswirkung (so im Ergebnis auch OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17, juris Rn. 59).

    Bezüglich der Angaben zur Wertigkeit des Dienstpostens im angegriffenen Bescheid scheidet ein Verständnis als regelnde Änderung der Dienstpostenbewertung ebenfalls aus, weil nicht dies, sondern der beantragte Anspruch auf Verwendungszulage Regelungsgegenstand des Bescheids gewesen ist (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17, juris Rn. 59).

    Bezeichnungen der Wertigkeit von Dienstposten außerhalb eines solchen Verfahrens können daher grundsätzlich nicht als verbindliche Änderungen der Wertigkeit verstanden werden (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17, juris Rn. 60).

  • VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19

    Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 -

    Die Klägerin hatte auch zum für den Schadensersatzanspruch maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17 -, juris Rn. 45) die mit höherrangigem Recht vereinbare gesetzliche Altersgrenze des 45. Lebensjahrs für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bereits überschritten.
  • VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die Auswahlentscheidung ist dabei die letzte Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, B. v. 27.01.2010 - 1 WB 52/08 - OVG Bremen, U. v. 17.10.2018 - 2 LB 228/17 - jeweils juris).
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